E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Hohe Hürden für Raucher bei Anerkennung von Berufskrankheiten

Birgt die Arbeit die Gefahr einer Lungenerkrankung, haben Raucher schlechte Karten eine solche als Berufskrankheit geltend zu machen.


Diese Erfahrung musst die Witwe eines mit 60 Jahren verstorbenen Schweißers machen, obwohl dieser während seiner Beschäftigung regelmäßig mit gesundheitsgefährdenden Stoffen zu tun hatte. Der Mann war 30 Jahre lang Nikotinsüchtig.

Zwar kann bei Chrom und Nickel am Arbeitsplatz grundsätzlich von einer Gesundheitsgefährdung und der Wahrscheinlichkeit einer berufsbedingten Erkrankung ausgegangen werden, jedoch liegt der Fall anders, wenn alternative Ursachen als Grund der Erkrankung denkbar sind. Der 30-jährige Nikotinkonsum ist als eine solche Alternativursache denkbar.

In einem solchen Fall besteht auch auf Seiten des Gerichts eine deutliche Unsicherheit bei der Erforschung der Krankheitsursache. Vor diesem Hintergrund einfach von einer hälftigen Verantwortung der beruflichen Tätigkeit für die Erkrankung auszugehen ist dem Gericht deshalb nicht möglich. Denn bei Rauchern ist das Risiko einer Krebserkrankung um das zehnfache erhöht, weshalb eine Anerkennung der beruflichen Tätigkeit als (Teil-) Ursache ausscheidet.
 
Landessozialgericht Hessen, Urteil LSG HE L 9 U 30 12 ZVW vom 23.08.2013
Normen: §§ 9, 63 SGB VII
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-153 drtm-bns 2024-11-22