Service
Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung, die einkommensschwachen Personen eine gerichtliche Verteidigung ihrer Rechte ermöglicht. Die Beratungshilfe unterstützt sie bei der außergerichtlichen Rechtsverfolgung.
Wir nehmen auch Mandate an, welche über diesen Weg an uns herantreten. Um Ihnen entgegenzukommen, finden Sie nachstehend jeweils ein Antragsformular für Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Ob Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für Beratungs- oder Prozesskostenhilfe erfüllen, können Sie hier berechnen: www.pkh-rechner.de
* Antragsformular via www.justiz.de