E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Lichtanlage für hochgradig Schwerhörige

Kann eine nahezu taube Person die Wohnungsklingel auch trotz eines vorhandenen Hörgerätes nicht mehr wahrnehmen, muss die Krankenkasse eine Lichtanlage finanzieren, welche das Klingelgeräusch in optische Signale umwandelt.


Die Kostenübernahme einer solchen Anlage verweigerte die Krankenkasse aber einer fast tauben Person.

Das Gericht wies darauf hin, dass Versicherungsnehmer einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln haben, welche geeignet und im Einzelfall erforderlich sind, die Behinderung und die sich daraus ergebenden Folgen auszugleichen. Beim Vorliegen dieser Voraussetzungen darf die Kostenübernahme für eine solche Lichtanlage nicht verweigert werden.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 3 KR 5 09 R vom 29.04.2010
Normen: § 33 SGB V, § 31 SGB IX
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-03-29 wid-153 drtm-bns 2024-03-29