E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zahlung einer geringeren Abfindung an jüngere Arbeitnehmer ist nicht zwangsläufig altersdiskriminierend!

Sieht ein Sozialplan für ältere Arbeitnehmer höhere Abfindungen vor, als für jüngere Arbeitnehmer, liegt nicht allein schon deshalb eine Altersdiskriminierung vor.

Maßstab ist jedoch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die gesetzlichen und europarechtlichen Anforderungen. Dabei dürfen die Interessen der benachteiligten Arbeitnehmer nicht unverhältnismäßig stark benachteiligt werden.

Die Gewährung einer höheren Abfindung an ältere Arbeitnehmer rechtfertigt sich mit den schlechteren Möglichkeiten älterer Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsplatz zu finden.

Das Risiko nach einer Entlassung steigt gemäß der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit schon ab dem 25 Lebensjahr an und steigt in 5 Jahresstufen stetig an. Eine Abstufung der Abfindungshöhe um jeweils zehn Prozentpunkte proportional zum Alter ist nach dem BAG angemessen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 1 AZR 764 09 vom 12.04.2011
Normen: AGG § 10 S. 3 Nr.6
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-04-29 wid-149 drtm-bns 2024-04-29