E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Ein im Ausland eingesetzter Arbeitnehmer hat bei fehlenden vertraglichen Regelungen einen Anspruch auf Vergütung nach dem Mindestlohn Ost

Bei Auslandseinsätzen eines Bauarbeiters bestimmt sich die Vergütung bei einer fehlenden arbeitsvertraglichen Regelung nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe, sofern die Arbeitgeber in einem vergleichbaren Wirtschaftskreis keine höhere Vergütung für Auslandseinsätze zahlen.

Der bei einem Bauunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigte Arbeitnehmer wurde im entschiedenen Fall überwiegend auf Baustellen in Dänemark eingesetzt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte er den üblichen Lohn für Arbeitnehmer in Dänemark. Das BAG sprach dem Maurer den Mindestlohn Ost zu.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 5 AZR 171 10 vom 20.04.2011
Normen: BGB § 612
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-149 drtm-bns 2024-11-22