E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Wirksamkeit einer mündlichen Vereinbarung zum Einsatzgebiet trotz Schriftformklausel

Eine mündliche Vereinbarung bezüglich einer Änderung des im Arbeitsvertrag vereinbarten Einsatzgebietes eines Arbeitnehmers ist wirksam.

Dies gilt selbst dann, wenn in dem Arbeitsvertrag eine Schriftformklausel vereinbart ist, die regelt, dass alle Änderungen des Vertrages einer schriftlichen Vereinbarung bedürfen.

Treffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber trotz Schriftformklausel eine mündliche Vereinbarung, so kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die Parteien die im Vertrag vereinbarte Schriftformklausel konkludent und formlos aufheben wollten. Dies gilt selbst dann, wenn die Parteien bei der mündlichen Vereinbarung gar nicht an die Schriftformklausel gedacht haben.
 
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil LAG RP 10 Sa 111 11 vom 12.05.2011
Normen: BGB § 125
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-04-29 wid-149 drtm-bns 2024-04-29