E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Arbeitnehmer muss Lohn bei Täuschung über Qualifikation nicht zurückzahlen

Täuscht ein Arbeitnehmer bei der Eingehung eines Arbeitsverhältnisses den Arbeitgeber darüber, welche Qualifikation er hat, indem er ein gefälschtes Diplomzeugnis vorlegt, so muss er die während des Arbeitsverhältnisses erhaltene Vergütung nicht an den Arbeitgeber zurückzahlen.

Insoweit kann der Arbeitgeber keine Ansprüche aus Schadensersatz oder Bereicherungsrecht geltend machen.
Auch kann der Arbeitgeber keine teilweise Rückzahlung aufgrund einer Minderung erreichen, wenn der Arbeitnehmer zudem eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Dies begründet sich damit, dass das vereinbarte Gehalt nicht ohne rechtlichen Grund, sondern wegen einer vertraglichen Vereinbarung, gezahlt wurde. Zudem ist dem Arbeitgeber kein Schaden entstanden, weil er die Arbeitsleistung des Mitarbeiters beanspruchen konnte.
 
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil LAG BB 15 Sa 980 11 vom 24.08.2011
Normen: BGB §§ 611, 812, 823
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-05-03 wid-149 drtm-bns 2024-05-03