E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kettenbefristungen sind nicht zwangsläufig unwirksam

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz schützt nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ausreichend vor sachgrundlosen Befristungen und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen.

Dies gilt demnach auch für zahlreiche aufeinanderfolgende Befristungen, wenn der Sachgrund des vorübergehenden Arbeitsbedarfs beim Arbeitgeber gegeben ist.

Auch wenn eine hohe Zahl befristeter Arbeitsverhältnisse vorliegt, so muss für die Vergangenheit nicht jedes Arbeitsverhältnis drauf untersucht werden, ob eine Befristung in der Vergangenheit sachlich gerechtfertigt war, wenn die Klagefrist ohnehin abgelaufen ist.
 
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil LAG BW 1 Sa 26 11 vom 19.03.2012
Normen: TzBfG § 14 I
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-149 drtm-bns 2024-11-22