E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Hohe Anforderungen an krankheitsbedingte Kündigung

Soll ein tariflich unkündbarer Arbeitnehmer aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls gekündigt werden, so sind an die Kündigung erhöhte Anforderungen zu stellen.

Dabei können Fehlzeiten von 57 und 38 Arbeitstagen eine negative Prognose nicht rechtfertigen. In dem entschiedenen Fall litt eine Arbeitnehmerin an verschiedenen Krankheiten, wie Trombose, Rückenbeschwerden, Infektionen der Atemwege, Bluthochdruck und depressiven Episoden.

Bei der Prüfung einer krankheitsbedingten Kündigung ist zunächst eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu stellen. Anschließend ist zu prüfen, ob die Arbeitsunfähigkeit die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt. Schließlich müssen die Beeinträchtigungen dem Arbeitgeber unzumutbar sein, weil nur noch ein sinnentleertes Arbeitsverhältnis besteht und der Arbeitgeber mit erheblichen Entgeltfortzahlungskosten belastet wird, ohne eine nennenswerte Arbeitsleistung dagegen zu bekommen und dieser Zustand bis zur Rente andauern kann. Diese Voraussetzungen lehnte das Gericht bei den genannten Fehlzeiten im entschiedenen Fall ab.
 
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil LAG NW 14 Sa 1377 11 vom 05.03.2012
Normen: BGB § 626
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-05-05 wid-149 drtm-bns 2024-05-05