E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Ausschlussfrist von Equal-Pay-Ansprüchen kann arbeitsvertraglich geregelt werden

Equal-Pay-Ansprüche können hinsichtlich der Möglichkeit ihrer Geltendmachung in Arbeitsverträgen gesondert durch Ausschlussfristen geregelt werden.

Arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln haben grundsätzlich rechtsbegründende Bedeutung.
Sollen demnach Differenzlohnansprüche aus Equal Pay geltend gemacht werden, so gilt für die Geltendmachung die Ausschlussfrist, die vertraglich vereinbart ist. Ersatzweise gilt für den Beginn der Ausschlussfrist der Zeitpunkt, in dem die Differenzlohnansprüche gesetzlich fällig werden. Hierbei kann nicht erst auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch das BAG abgestellt werden.
 
Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil LAG Sachsen 1 Sa 322 11 vom 23.08.2011
Normen: AÜG §§ 9 Nr. 2, 10 IV; BGB §§ 305 ff.
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-04-25 wid-149 drtm-bns 2024-04-25