E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kein Betriebsübergang der Hausverwaltungsgesellschaft bei dem Erwerb einer Immobilie

Bei dem Erwerb einer Immobilie gehen die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer, die lediglich mit einer Grundstücksverwaltung betraut sind, nicht auf den neuen Erwerber über, mithin fehlt es an einem Übergang einer wirtschaftlichen Einheit und der dazugehörigen Betriebsmittel, da lediglich das Objekt der Verwaltungstätigkeit erworben wird.

Ist es demnach einziger Betriebszweck einer Hausverwaltunggsgesellschaft, ein ihr gehörendes Gebäude zu Verwalten, so gehen die Arbeitsverhältnisse der Hausverwaltungsgesellschaft bei einer Veräußerung der Immobilie nicht auf den neuen Erwerber über.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 683 11 vom 15.11.2012
Normen: BGB § 613
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-05-10 wid-149 drtm-bns 2024-05-10