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Verlust des Führerscheins rechtfertigt ordentliche Kündigung eines Kraftfahrers

Verliert ein Kraftfahrer in Folge einer privaten Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein ist sein Arbeitgeber zur ordentlichen Kündigung berechtigt.


Denn in einem solchen Fall ist es dem Kraftfahrer aufgrund eigenen Verschuldens unmöglich seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Bei der rechtlichen Wertung ist auf das Fehlen des Führerscheins im Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung abzustellen, weshalb es auch unerheblich ist, wenn der Kraftfahrer im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung wieder über einen Führerschein verfügt. Denn im Kündigungszeitpunkt war für den Arbeitgeber nicht absehbar ob und wann sein Angestellter wieder einsatzbereit sein würde.
 
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil LAG HE 10 Sa 245 11 vom 01.07.2011
Normen: § 1 II KSchG
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