E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kein Wegeunfall mehr bei dem Betreten eines anderen Gebäudes

Stürzt ein Arbeitnehmer auf einer Treppe auf dem Weg zur Kantine, welche in einem nicht dem Arbeitgeber gehörendem Gebäude liegt, so handelt es sich hierbei nicht um einen Arbeitsunfall.

Zwar gehören Wege zum Mittagstisch noch zum Versicherungsschutz. Dieser endet jedoch mit dem Betreten eines dem Arbeitgeber nicht gerörendem Gebäude, so dass bei einem solchen Sachverhalt nicht mehr von einem Wegeunfall gesprochen werden kann.
 
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil LSG BW L 8 U 1506 13 vom 13.12.2013
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-27 wid-149 drtm-bns 2024-12-27