E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Beendigung von Homeoffice nur nach Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen nach billigem Ermessen

Vereinbart ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer, dass ein bestimmter Prozentsatz der zu verrichtenden Arbeit in Homeofficetätigkeit erledigt werden kann, so kann diese Abrede rechtswidrig sein, wenn sie dem Arbeitgeber die einseitige Möglichkeit gibt, ohne Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers, die Homeofficetätigkeit einseitig zu kündigen.


Nach dem gesetzlichen Leitbild muss ein Arbeitnehmer den Arbeitsort nach billigem Ermessen bestimmen. Dies bedeutet aber eben auch, dass der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmers grundsätzlich berücksichtigen muss.
 
Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil LAG NRW 12 Sa 505 14 vom 10.09.2014
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-05-02 wid-149 drtm-bns 2024-05-02