E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Lehrerin im Ruhestand werden keine weiteren zehn Tage Urlaub finanziell abgegolten

Bei der Berechnung des Abgeltungsanspruchs darf auf den Beginn der jeweiligen Schulferien abgestellt werden.

Die beamtete Lehrerin im Dienst des Landes Niedersachsen war vom 8. April 2013 bis zum 31. März 2014 krankgeschrieben, woraufhin sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde. Sie erhielt die finanzielle Abgeltung von zehn Urlaubstagen. Die Klägerin begehrte die Abgeltung von zehn weiteren Urlaubstagen. Ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg wurde jedoch abgewiesen. Daraufhin beantragte die Klägerin die Zulassung der Berufung.

Die Klägerin trug vor, dass der unionsrechtlich gewährleistete Mindesturlaub in Höhe von 20 Arbeitstagen mit der unterrichtsfreien Zeit in Höhe von 60 Tagen ins Verhältnis gesetzt werden müsse. Dadurch dürfe die genommene Schulferienzeit nur zu 1/3 für die Urlaubsabgeltung berücksichtigt werden. Daher hätte sie einen Anspruch auf die Abgeltung von zehn weiteren Urlaubstagen.

Das Verwaltungsgericht hatte jedoch zutreffend festgestellt, dass es an einer rechtlichen Grundlage für diese Berechnungsweise mangelt. Der Mindesturlaub darf 1:1 mit der Ferienzeit verrechnet werden, da jeder Ferientag zur Erholung geeignet ist. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde daher abgelehnt.
 
OVG Lüneburg, Urteil OVG Lueneburg 5 LA 13 16 vom 26.09.2016
Normen: GKG §§ 47 Abs. 1 und 3, 52 Abs. 3; NEUrlVO § 2 Abs. 3 S. 1; Richtlinie 2003/88/EG Art. 7 Abs. 1, Art. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 5 S. 4, § 154 Abs. 2
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-03 wid-149 drtm-bns 2024-11-03