E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kein Anspruch auf zusätzliche Berücksichtigung weiterer Arbeitsentgelte

Die geschätzten JEP des Klägers werden nicht als weitere Arbeitsentgelte berücksichtigt.

Im vorliegenden Fall begehrte der Kläger die Feststellung weiterer Arbeitsentgelte in Gestalt jährlicher Jahresendprämien (JEP) für die Jahre 1974 bis 1989, die als Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) anerkannt sind. Diese JEP konnte der Hochschulingenieur jedoch weder im Vollbeweis noch im Wege der Glaubhaftmachung beweisen. Der Kläger hat daher keinen Anspruch auf zusätzliche Berücksichtigung weiterer JEP.
 
BSG, Urteil BSG B 5 RS 7 17 R vom 28.06.2018
Normen: AAÜG § 5
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-21 wid-149 drtm-bns 2024-12-21