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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Heiko Hecht aus Hamburg zur rechtlichen und praktischen Einschätzung der außerordentlichen und fristlosen Kündigung der RBB-Intendantin Schlesinger


23.08.2022

Eine fristlose Kündigung setzt ein schwere Pflichtverletzung des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses voraus. Ob die Vorwürfe gegen die Intendantin Schlesinger sich als ausreichend erweisen werden, bleibt einer arbeitsgerichtlichen Prüfung überlassen. Aktuell scheint man aufgrund des hohen öffentlichen Druckes gehandelt zu haben. Normalerweise setzt eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Abmahnung voraus. Darüber hinaus muss der vorgeworfene Sachverhalt auch hinreichend aufgeklärt sein. Eine arbeitsgerichtliche Verteidigung hat trotz der Schwere der gemachten Vorwürfe sehr gute Erfolgsaussichten, auch wenn dies wieder einmal mehr zu Lasten der Gebührenzahler geht. Der RBB wäre gut beraten gewesen eine geräuschlose Verhandlungslösung zu finden. Dieser Weg war offensichtlich nicht gewollt. Es wird spannend werden im Hinblick auf die Wirksamkeit der Kündigung. Eine bekannte Hamburger Arbeitgeberkanzlei hat den Grundsatz formuliert, dass lediglich „wer haut oder klaut“ fristlos erfolgreich gekündigt werden kann. Aus unserer eigenen Erfahrung heraus kann klar gesagt werden: Dem ist nichts hinzuzufügen. Daher ist es immer zielführend gegen fristlose Kündigungen anwaltlich gut beraten vorzugehen. Die Erfolgsaussichten für eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine fristlose Kündigung sind hoch.

Heiko Hecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

 
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