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Sind Pflegeaufgaben Bestandteil einer Absprache zur Hofübernahme ist diese Tätigkeiten trotz der Gegenleistung vom Schutz der Unfallversicherung erfasst.
Landesozialgericht Bayern, Urteil vom 13.05.2013
Der Bundesgerichtshof hat Rechtsschutzversicherungen die Verwendung von Klauseln untersagt, mit welchen diese ihre Einstandspflicht im Zusammenhang mit dem Wertpapierhandel ausgeschlossen haben.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.05.2013
Die Speicherung von Unfalldaten, im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungen, stellt keinen Verstoß gegen den Datenschutz dar.
Amtsgericht Kassel, Urteil vom 07.05.2013
Entscheiden sich Krankenversicherte für eine teurere als von der Kasse vorgegebene Rehabilitationseinrichtung können sie die Kosten weder teilweise noch vollständig ersetzt verlangen.
Bundessozialgericht, Urteil vom 07.05.2013
Ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer durch ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis eine Beschädigung der Gesundheit erleidet.
Landgericht Dortmund, Urteil vom 02.05.2013
Sind Zugfahrzeug und Anhänger eines Gespanns bei verschieden Versicherungen versichert, trifft diese bei einem Schaden eine anteilige Haftung.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 30.04.2013
Erleidet ein Vereinsmitglied bei der Verrichtung einer Tätigkeit für den Verein einen Unfall, ist für die Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung danach zu unterscheiden, ob die Tätigkeit freiwillig ausgeführt wurde oder Gegenstand der Mitgliedschaftspflichten war.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 30.04.2013
Wenn mit einem Insolvenzverkauf geworben wird muss es sich bei der angebotenen Ware auch tatsächlich um Insolvenzware handeln.
Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 26.04.2013
Eine Software zum Download der Videos von der Website MyVideo stellt einen Verstoss gegen das Urheberrecht dar und darf aus diesem Grund nicht mehr hergestellt, vertrieben oder zu gewerblichen Zwecken besessen werden.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 25.04.2013
Zeigt der Insolvenzverwalter die Unzulänglichkeit der Insolvenzmasse an und vereinbart mit den Arbeitnehmern in der Folge einen Sozialplan, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst mit dem Abschluss des Insolvenzverfahrens zu laufen.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2013
 

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