E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Anfang | << | 30 31 32 33 34 [35] 36 37 38 39 40 | >> | Ende

Von den für die Sicherheit der Beschäftigten auf einer Arbeitsstelle Verantwortlichen ist die Kenntnis der zu beachtenden Sicherheitsbestimmungen zu fordern.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.02.2014
Der Betriebsrat ist auch zu beteiligen, wenn mit einem erkrankten Arbeitnehmer Krankenrückkehrgespräche geführt werden, um Auskünfte über die Ursachen der Erkrankung zu erhalten, die auf die Beseitigung arbeitsspezifischer Einflüsse abzielen bzw.
Landesarbeitsgericht Bayern, Urteil vom 13.02.2014
Wer als Beamter während seiner aktiven Dienstzeit schwerwiegende Verstöße gegen seine Dienstpflichten begeht, muss mit einer Aberkennung seiner Ruhestandbezüge rechnen.
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 06.02.2014
Beleidigt ein Arbeitnehmer seine Kollegen, so kann ihm der Arbeitgeber ordentlich kündigen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.02.2014
Bedient sich ein Arbeitgeber bei bei der Stellenbesetzung eines Personalvermittlers, so haftet der Personalvermittler für eine bei der Stellenausschreibung erfolgte Diskriminierung durch den Arbeitgeber nicht.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.01.2014
Das Landesarbeitsgericht entschied in einem kürzlich ergangenen Urteil, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen kostenlosen Parkplatz an seinem Arbeitsplatz hat.
Landesarbeitsgericht Baden-Würtemberg, Urteil vom 13.01.2014
Wer im Rahmen seiner Hauptbeschäftigung freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung leistet, muss auch im Rahmen einer geringfügigen Nebenbeschäftigung entsprechende Beiträge abführen.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2014
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet seinen Mitarbeitern kostenlose Parkplätze zur Verfügung zu stellen.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2014
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbietet den Einsatz von Leiharbeitnehmern, wenn in dem betreffenden Betrieb eine dauerhafter Beschäftigungsbedarf besteht.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.01.2014
Eine vor diesem Hintergrund erteilte ordentliche Kündigung kann sogar dann wirksam sein, wenn der Vorgesetzte von der Steuerhinterziehung Kenntnis hatte.
Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 07.01.2014
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-11 wid-149 drtm-bns 2024-12-11