Auszubildende sind als Arbeitnehmer anzusehen, wenn sie in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert sind und mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen haben.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.11.2013
Der Sturz eines Skifahrers kann auch dann nicht als Arbeitsunfall gewertet werden, wenn die Skitour Teil eines beruflichen Seminars ist.
Landessozialgericht Bayern, Urteil vom 31.10.2013
Auch die häufige berufsbedingte Nutzung einer Computermaus führt nicht dazu, dass ein sogenannter Tennisellenbogen als Berufskrankheit anzuerkennen ist.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 29.10.2013
Die Arbeit einer Fachkrankenpflegerin für Anästhesie ist bei einer umfassenden Einbindung in die Klinikorganisation als Scheinselbstständigkeit zu werten, weshalb die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 29.10.2013
Der Widerruf einer Prokura rechtfertigt nicht die Kürzung der vereinbarten vertragsmäßigen Vergütung.
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 23.10.2013
Will ein Leiharbeitnehmer Differenzlohnansprüche wegen der Verletzung von Equal-Pay Vorschriften einklagen, so muss er das Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammarbeitnehmer nebst Berechnung der Differenzvergütung und des Gesamtvergleichs darlegen und beweisen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.10.2013
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass eine Kündigungserklärung auch wirksam bleibt, wenn die Schwangerschaft bei Erklärung der Kündigung schon besteht, der Arbeitgeber hiervon aber noch keine Kenntnis besitzt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.10.2013
Kündigt ein Arbeitgeber einer schwangeren Mitarbeiterin, ohne jedoch zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung von ihrer Schwamgerschaft zu wissen, so kann die Gekündigte keine Entschädigung wegen einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts geltend machen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.10.2013
Das Recht zum Widerspruch kann bei einem Betriebsübergang verwirkt werden, wenn den Arbeitnehmer in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht ein wiedersprüchliches Verhalten trifft.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.10.2013
Der Aufruf zum Streik über das firmeneigene Intranet, welches der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, ist unzulässig.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.10.2013